Bei Erhalt Ihres Pakets ist es gemäß den Bestimmungen des Artikels L.133-3 des Handelsgesetzbuchs zwingend erforderlich, die Ware zum Zeitpunkt des Empfangs sorgfältig zu überprüfen.
Überprüfen Sie den äußeren Zustand des Pakets, bevor Sie den Lieferschein unterschreiben.
Untersuchen Sie die Verpackung auf Stöße, Risse oder Anzeichen von Quetschungen.
Bei Verdacht auf Schäden (beschädigte Verpackung, Geräusche von Bruch, Quetschspuren) verlangen Sie die Öffnung in Anwesenheit des Transporteurs und überprüfen Sie die Unversehrtheit der Produkte.
Überprüfen Sie die Ware selbst.
Unsere Produkte können groß und zerbrechlich sein, nehmen Sie sich Zeit, ihren Zustand zu prüfen.
Stellen Sie sicher, dass der Inhalt Ihrer Bestellung entspricht (Referenz, Menge, Zustand).
Geben Sie präzise und detaillierte Vorbehalte an, falls erforderlich.
Im Falle von Schäden oder fehlenden Produkten notieren Sie Ihre Bemerkungen genau auf dem Lieferschein (z.B.: 6 zerbrochene Lamellen). Die Vorbehalte müssen klar, detailliert und begründet auf dem Lieferschein vermerkt sein.
Vermeiden Sie vage Angaben wie „unter Vorbehalt der Auspackung“, da diese keine rechtliche Gültigkeit haben.
Weigern Sie die Annahme des Pakets, wenn die Schäden erheblich sind.
Wenn die Produkte stark beschädigt oder unbrauchbar sind, haben Sie das Recht, das Paket abzulehnen und dies ausdrücklich auf dem Frachtbrief zu vermerken.
Informieren Sie umgehend unseren Kundenservice.
Jede Reklamation muss innerhalb von drei (3) Werktagen per Einschreiben mit Rückschein an den Transporteur bestätigt werden, gemäß dem Handelsgesetzbuch.
Senden Sie uns spätestens zwei (2) Werktage nach der Lieferung Fotos des Pakets, der beschädigten Produkte sowie den Lieferschein mit Ihren Vorbehalten, damit der Kundenservice den Streitfall ebenfalls beim Transporteur melden kann.